
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Verbraucherwarnung der Verbraucherzentrale Berlin zum Thema Pflegehilfsmittelboxen hin.
Verbraucher/-innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben.
In der Vergangenheit waren in diesem Bereich auch unseriöse Anbieter tätig.
Bitte beachten Sie, dass in den neuen GKV-Verträgen explizit hervorgehoben ist, dass die Pflegehilfsmittel den Versicherten und ihren Angehörigen zustehen. Eine Abgabe an Dritte, insbesondere an Pflegedienste oder Einrichtungen der Tagespflege, ist nicht zulässig. Diesbezügliche Abtretungen des Pflegebedürftigen an solche Dritte haben keine Gültigkeit (vgl. § 2 Abs. 4).
Quelle:
Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier:
Sollten Sie Fragen zum Thema Pflegehilfsmittel haben, beraten u.a. die Pflegestützpunkte neutral und kostenfrei.