
Die Corona Pandemie belastet die Pflege von Angehörigen besonders schwer. Insbesondere wenn es darum geht, Pflegeverantwortung, Berufstätigkeit und die Sorge um die eigene Familie mit der häuslichen Betreuung von Kindern zu vereinbaren. Wer panedmiebedingt Angehörige pflegt, oder deren Pflege organisieren muss, kann nun statt 10 Arbeitstagen bis zu 20 der Arbeit fernbleiben und erhält Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung.
Der Deutsche Bundestag hat die Anpassung, die bis zum 30. September 2020 gilt, am 14.05.2020 mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet. Das Bundesfamilienministerium hat sich dazu mit dem Bundesgesundheitsamt- und Bundesarbeitsministerium eingesetzt. Lassen Sie sich in den neutralen, kostenfreien Pflegestützpunkten dazu beraten.