Nach­bar­schafts­hil­fe in Mecklenburg-Vorpommern

Ein­hun­dert­sie­ben­und­sieb­zig Nach­bar­schafts­hel­fe­rin­nen und ‑hel­fer in Meck­len­burg-Vor­pom­mern in Grund­kurs geschult und registriert 

Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern
Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Ver­ab­schie­dung der Zwei­ten Lan­des­ver­ord­nung zur Ände­rung der Betreu­ungs­an­ge­bo­telan­des­ver­ord­nung“ vom 3. Sep­tem­ber 2019, die am 14. Sep­tem­ber 2019 in Kraft getre­ten ist, wur­de ein wich­ti­ger Mei­len­stein bei der Initi­ie­rung der Nach­bar­schafts­hil­fe in Meck­len­burg-Vor­pom­mern erreicht. 

Ziel der Lan­des­ver­ord­nung ist es, Pfle­ge­be­dürf­ti­gen einen nied­rig­schwel­li­gen, sprich leich­ten Zugang zur wich­ti­gen Unter­stüt­zung im Pfle­ge­all­tag zu geben. Dabei soll die Nach­bar­schafts­hil­fe durch Freun­de oder Bekann­te gestärkt werden. 

Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ab dem Pfle­ge­grad 1 haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf den Ent­las­tungs­bei­trag von monat­lich 125,00 Euro. 

Die­ser Ent­las­tungs­be­trag kann jetzt für die Inan­spruch­nah­me von Nach­bar­schafts­hil­fe ein­ge­setzt wer­den, wenn die­se zur geziel­ten Ent­las­tung und Unter­stüt­zung von pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen bei­trägt und wenn die­se ermög­licht, dass die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mög­lichst lan­ge in ihrer häus­li­chen Umge­bung blei­ben, ihren All­tag weit­ge­hend selbst­stän­dig bewäl­ti­gen und die sozia­len Kon­tak­te auf­recht­erhal­ten können. 

Zu den mög­li­chen Tätig­kei­ten, die im Rah­men der Nach­bar­schafts­hil­fe erbracht wer­den kön­nen gehö­ren: die Beglei­tung zu Arzt- und Behör­den­be­su­chen, bei Spa­zier­gän­gen etc., Ein­kaufs-und Haus­wirt­schafts­hil­fen, Hil­fen im Außen­be­reich, Anre­gung und Unter­stüt­zung bei den Hob­bys und bei sozia­len Kon­tak­ten. Pfle­ge­leis­tun­gen wer­den dabei nicht erbracht. 

Nach­bar­schafts­hel­fe­rin­nen und –hel­fer unter­stüt­zen bei der Haus­halts­füh­rung, sie beglei­ten Ein­käu­fe, sie schnei­den Hecken, machen Holz oder ein Feu­er, sie füh­ren Hun­de aus, füt­tern Kanin­chen, rei­ni­gen Tau­ben­schlä­ge, sie erzäh­len, lesen vor, hören zu, sie spie­len Dop­pel­kopf und Kan­as­ter. Sie sind noch jung oder schon älter, sie stu­die­ren, ste­hen im Berufs­le­ben oder sind Rent­ner, man­che sind selbst hoch­be­tagt. Alle sind sie Ihren Nach­barn im All­tag Begleiter. 

Vor­aus­set­zung für die Auf­nah­me der Tätig­keit als Nach­bar­schafts­hel­fer/-in ist die Teil­nah­me an einem Grund­kurs, der seit dem 11. Okto­ber von der AOK Pfle­ge Aka­de­mie durch­ge­führt wird. In elf Schu­lung sind an zehn Stand­or­ten 177 Nach­bar­schafts­hel­fer/-innen geschult und regis­triert worden. 

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