Mit der Verabschiedung der „Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Betreuungsangebotelandesverordnung“ vom 3. September 2019, die am 14. September 2019 in Kraft getreten ist, wurde ein wichtiger Meilenstein bei der Initiierung der Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern erreicht.
Ziel der Landesverordnung ist es, Pflegebedürftigen einen niedrigschwelligen, sprich leichten Zugang zur wichtigen Unterstützung im Pflegealltag zu geben. Dabei soll die Nachbarschaftshilfe durch Freunde oder Bekannte gestärkt werden.
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf den Entlastungsbeitrag von monatlich 125,00 Euro.
Dieser Entlastungsbetrag kann jetzt für die Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, wenn diese zur gezielten Entlastung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen beiträgt und wenn diese ermöglicht, dass die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, ihren Alltag weitgehend selbstständig bewältigen und die sozialen Kontakte aufrechterhalten können.
Zu den möglichen Tätigkeiten, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden können gehören: die Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen, bei Spaziergängen etc., Einkaufs-und Hauswirtschaftshilfen, Hilfen im Außenbereich, Anregung und Unterstützung bei den Hobbys und bei sozialen Kontakten. Pflegeleistungen werden dabei nicht erbracht.
Nachbarschaftshelferinnen und –helfer unterstützen bei der Haushaltsführung, sie begleiten Einkäufe, sie schneiden Hecken, machen Holz oder ein Feuer, sie führen Hunde aus, füttern Kaninchen, reinigen Taubenschläge, sie erzählen, lesen vor, hören zu, sie spielen Doppelkopf und Kanaster. Sie sind noch jung oder schon älter, sie studieren, stehen im Berufsleben oder sind Rentner, manche sind selbst hochbetagt. Alle sind sie Ihren Nachbarn im Alltag Begleiter.
Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in ist die Teilnahme an einem Grundkurs, der seit dem 11. Oktober von der AOK Pflege Akademie durchgeführt wird. In elf Schulung sind an zehn Standorten 177 Nachbarschaftshelfer/-innen geschult und registriert worden.