Mit dem 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) haben Krankenkassen einen Beratungsauftrag zur hospizlich-palliativen Sorge ihrer Versicherten erhalten.
Das in der Anlage beigefügte “Curriculum für Sozial- und Pflegeberater/-innen der Kranken-/Pflegekassen und Pflegestützpunkte zu §39b SGBV Hospiz- und Palliativberatung” ist nun in der Kurzversion veröffentlicht. Das Curriculum wurde gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband sowie der AOK Pflege Akademie erarbeitet und richtet sich an die Sozial- und Pflegeberaterinnen und ‑berater der Kranken-/Pflegekassen und Pflegestützpunkte.
Die Qualifizierung beinhaltet 16 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 4 Unterrichtseinheiten Praxiseinsatz und hat die Sensibilisierung der Sozial- und Pflegeberater/-innen zu den Themen Sterben, Tod und Trauer, die Vermittlung von Kenntnissen über regionale Hospiz- und Palliativstrukturen sowie die Erweiterung der Kommunikationskompetenz mit dem Schwerpunkt Information und Beratung zu Fragen am Lebensende sowie bei Bedarf die Weitervermittlung an die passenden hospizlich-palliativen Einrichtungen/Initiativen zum Ziel.
In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Qualifizierung aller Mitarbeiter/-innen der Pflegestützpunkte in den letzten Wochen abgeschlossen. Aktuell finden die 2 1⁄2 tägigen Schulungen für die Mitarbeiter/-innen der Berliner Pflegestützpunkte statt.